Überführung des Verstorbenen
In dieser Ausnahmesituation stehen wir Ihnen von Anfang an zur Seite. Wir unterstützen und entlasten Sie, soweit es uns rechtlich möglich ist.
Spätestens 36 Stunden nach Eintritt des Todes muss ein Verstorbener vom Sterbeort in die Leichenhalle eines Friedhofs oder eines Bestattungsunternehmens überführt werden.
Zuvor muss ein Arzt den Tod feststellen und einen Todesschein ausstellen. Da es verpflichtend ist, dass ein Verstorbener in einem Leichenwagen transportiert wird, übernimmt die Überführung in der Regel das Bestattungsunternehmen.
Auch Überführungen im überregionalen Bereich, aus dem oder ins das Ausland sind möglich. Besonders bei Überführungen aus dem oder ins Ausland müssen besondere gesetzliche Bestimmungen und technische Vorgaben erfüllt werden.